Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Apotheker
Zuständige Kammer: Apothekerkammer Nordrhein
Verliehen durch: Deutschland
Es gelten folgende berufsrechtliche Regelungen: Der Berufsstand der Apotheker unterliegt im Wesentlichen den nachstehenden berufsrechtlichen Regelungen: Arzneimittelgesetz vom 11.12.1998, zuletzt geändert durch Art. I des 10. Gesetzes zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vom 04.07.2000 (BGBI, I.S. 1002) Bundesapothekerordnung vom 19.07.1989, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27.04.1993 (BGBI, I.S. 512) in Verbindung mit der Bekanntmachung vom 16.12.1993 (BGBI, I.S. 2436) Gesetz über das Apothekenwesen vom 20.08.1960 (BGBI, I.S. 697) in der Fassung der Bekanntmachung der Neufassung des Gesetzes über das Apothekenwesen vom 15.10.1980 (BGBI, I.S. 1993) Berufsordnung für Apothekerinnen und Apotheker der Apothekerkammer Nordrhein vom 19.11.2003
http://www.apothekerkammer-nr.de Auf der Homepage der Apotherkammer Nordrhein ist die Berufsordnung unter dem Menüpunkt „Impressum“ eingestellt. Heilberufsgesetz vom 09.05.2000 (GV.NRW. S. 403), zuletzt geändert durch Gesetz vom 17.12.2002 (GV.NRW. S. 641) Regelungen einsehbar unter:
http://www.apothekerkammer-nr.de
Streitschlichtung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit:
https://ec.europa.eu/consumers/odr.
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Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.